Unfall, was tun?

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Unfall, was tun? KFZ Gutachter beantwortet die wichtigsten Fragen

Kfz Gutachter Berlin Falkensee – Jetzt einfach anrufen und unverbindlich in Ihrem Sinne beraten lassen ☎ 030 692098055

Nach einem Unfall, was tun? Der Schreck sitzt tief, schnell stellt sich der Ärger ein. Zudem stellen sich viele Fragen. Was muss ich jetzt tun? Wie handle ich richtig und vor allem, wer bezahlt den Schaden? Unfall, was tun? Unser KFZ Gutachter beantwortet die wichtigsten Fragen und hat Ihnen einen kurzen Ratgeber zusammengestellt. Wussten Sie, dass es auf Deutschlands Straßen alle 12 Sekunden kracht? Meist handelt es sich nur um einen Blechschaden, aber auch der will zu Ihren Gunsten reguliert werden, vor allem, wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen. Lesen Sie jetzt wie Sie nach einem Unfall richtig handeln.

Was müssen Sie nach einem Unfall als erstes tun?

Unfallstelle sichern

Sobald Sie ausgestiegen sind schauen Sie nach, ob niemand verletzt ist und sichern die Unfallstelle mit Ihrem Warndreieck. Haben Sie eine Warnweste im Kofferraum, ist es sinnvoll diese anzuziehen. Schalten Sie auch die Warnblinkanlage ein, wenn dies technisch noch möglich ist. Leisten Sie Erste Hilfe und füllen Sie den Unfallbericht aus, der sich in Ihrem Handschuhfach befinden muss. Haben Sie ein Handy / Smartphone dabei, können Sie auch Fotos erstellen. Achten Sie bei allem immer auf Ihre Sicherheit.

Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?

Nicht schuld = die Versicherung des Unfallverursachers

Haben Sie zu 100 % keine Mitschuld am Unfallhergang muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommen. Tragen Sie eine Mitschuld am Unfallgeschehen müssen Sie zusätzlich Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung informieren. In der Regel klären dann beide Versicherungen die Regulierung des Schadens.

Wichtig zu wissen: Sind Sie Vollkasko versichert, übernimmt die Kaskoversicherung die Kosten für die Reparatur, wenn die gegnerische Versicherung nicht oder nur zum Teil zahlt. Darunter leidet meist der Schadenfreiheitrabatt. Gerne informiere ich Sie über das Quotenvorrecht, mit dem Sie sich einen Teil des Geldes für die Rückstufung und die Selbstbeteiligung von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen können.

Welche Leistungen stehen mir in der Schadenregulierung zu?

Reparaturkosten, Anwaltskosten, Gutachter und weitere Leistungen

Bevor Sie das Fahrzeug zur Reparatur in die Werkstatt bringen, sollten Sie einen Kostenvoranschlag bei einem Bagatellschaden und ein KFZ Gutachten bei einem größeren Schaden erstellen lassen. Auch wenn die gegnerische Versicherung selbst ein Unfallgutachten erstellen lässt, haben Sie das Recht auf einen eigenen und unabhängigen KFZ-Gutachter. Das Unfallgutachten reichen Sie dann bei der Versicherung ein. Sobald die Zusage für die Kostenübernahme erteilt ist, kann die Werkstatt mit der Reparatur beginnen. Liegt die Zusage nicht vor, kann die Werkstatt auch ohne diese mit der Reparatur beginnen und später direkt mit der Versicherung abrechnen. Weigert diese sich aber zu zahlen oder übernimmt nur einen Teil der Reparaturkosten, tragen Sie das finanzielle Risiko, da Sie der Auftraggeber sind. Neben den Reparaturkosten stehen Ihnen weitere Leistungen zu: Anwaltskosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Entsorgungskosten im Fall eines Totalschadens, Wertminderung und Pauschalen.

Unfall im Ausland – wie kann ich vorsorgen?

Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

„Andere Länder, andere Sitten.“ Das gilt oftmals auch im Schadenfall. Jedes Jahr werden tausende Urlauber im Ausland in einen Unfall verwickelt und wer vorher seinen Versicherungsschutz nicht richtig überprüft hat, stellt schnell fest, dass das Budget für den Urlaub im Schadenfall schnell überstrapaziert wird. Ein Schutzbrief hilft bei Pannen, die „Mallorca-Police“ bietet höhere Deckungssummen für Mietwagen und die grüne Versicherungskarte sollten Sie ebenfalls im Auto haben. Verständigen Sie im Schadenfall Ihre Versicherung, die international über den Zentralruf: 0180/25026 erreichbar ist. Polizei und Rettungsdienste sind europaweit unter 112 erreichbar.

Sie haben weitere Fragen?

Rufen Sie unser Kfz-Sachverständigenbüro für Berlin und Brandenburg an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich helfe Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das Unfallrecht weiter.

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Unsere Rechnung wird von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt und / oder Sie keine Mitschuld tragen.

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