Unfall Recht – wer erstattet die entstandenen Kosten?
Diese Rechte haben Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Unfall entstehen Kosten, unter anderem für die Reparatur, einen Mietwagen und den Nutzungsausfall. Das Unfall Recht in Deutschland regelt, welche Ansprüche Sie als Unfallgeschädigter haben und wie Sie diese geltend machen. Die zwei wichtigsten Schritte nach einem Unfall: informieren Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung und melden Sie Ihre Schadensersatzansprüche an. Schalten Sie einen Kfz-Sachverständigen ein, der Ihr Unfallgutachten erstellt. Das Unfall Recht in Deutschland sichert Ihnen einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu. Tragen Sie keine Mitschuld oder Schuld am Unfallhergang, werden die Kosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Haben Sie eine Mitschuld am Unfallhergang, werden die Kosten anteilig übernommen.
Wichtig zu wissen: Unterschreiben Sie keine Formulare, deren Inhalt Ihnen nicht zu 100 % klar ist!
Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten?
Handelt es sich um einen Bagatellschaden bis ca. 750,- Euro, in manchen Gerichtsbezirken sind es bis zu 1.000,- Euro, reicht ein Kostenvoranschlag. Die Kosten für ein Unfallgutachten werden bei einem Bagatellschaden nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Welche Kosten werden nach einem Verkehrsunfall übernommen?
Diese Ansprüche haben Sie laut Unfall Recht in Deutschland
Sie haben selbstverständlich zuerst einmal das Recht auf die Reparatur Ihrer Schäden am Fahrzeug. Hier kommt es immer wieder zu „Missverständnissen“. Diese schreiben wir wohl wissend in Gänsefüßchen, denn die Versicherer schlagen gerne unmissverständlich eine Werkstatt vor. Das ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme gibt es im Unfall Recht nur, wenn Sie auf eine markengebundene Fachwerkstatt bestehen. In diesem Fall dürfen Versicherer auf eine freie Werkstatt bestehen, sofern diese den gleichen Qualitätsstandard aufweist und mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist. Außerdem muss Ihr Fahrzeug älter als drei Jahre und nicht scheckheftgepflegt sein. Gerne berät unser Kfz-Sachverständiger Sie persönlich zu diesem Thema, das immer wieder für Ärger sorgt.
Nutzungsausfallentschädigung und Wertminderung
Sie haben die Wahl zwischen einem Mietwagen und der Nutzungsausfallentschädigung. Entscheiden Sie sich gegen einen Mietwagen, lassen Sie die Nutzungsausfallentschädigung von Ihrem Kfz-Sachverständigen berechnen. In der Regel wird dazu die Schwacke-Liste angewendet. Liegt kein Bagatellschaden vor, können Sie die Wertminderung des Fahrzeuges geltend machen. Auch die Wertminderung sollte von einem Kfz-Sachverständigen berechnet werden.
Weitere Kosten, die Ihnen nach dem Unfall Recht erstattet werden
Sie haben laut Unfall Recht weitere Ansprüche, deren Kosten Ihnen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet werden. Muss Ihr Unfallfahrzeug abgeschleppt werden, werden Ihnen die Abschleppkosten erstattet. Wurden Bekleidung und / oder Gegenstände beschädigt, steht Ihnen eine Erstattung der Sachschäden zu. Die Kosten für die Fahrzeugab- und anmeldung, die Entsorgungskosten im Falle eines Totalschadens sowie die Kosten für das Kennzeichen werden ebenfalls erstattet. Haben Verletzungen erlitten, suchen Sie umgehend einen Arzt auf und lassen diese dokumentieren. Möglicherweise steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Kommt es zu einem Streitfall, der vor Gericht geklärt werden muss, haben Sie Anspruch auf einen Verkehrsanwalt.
Kfz-Sachverständiger hilft Ihnen Ihr Unfall Recht durchzusetzen
Wir lassen Sie im Schadenfall nicht allein
Neben der Gutachtenerstellung ist Ihr Kfz-Sachverständiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Unfall. Wir beraten Sie und wissen wie Sie am besten handeln müssen. Versicherungen tun eines nicht gerne. Zahlen. Vielleicht wird man Sie unter Druck setzen, die Regulierung hinauszögern und ganz sicher Ihre Ansprüche kleinrechnen. Wir lassen Sie im Schadenfall nicht allein und helfen Ihnen Ihr Unfall Recht geltend zu machen.