KFZ Schadengutachten
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Kostenvoranschlag oder KFZ Gutachten
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Was ist nach einem Unfall ratsam: Kostenvoranschlag oder KFZ Gutachten? Diese Frage kann Ihnen unser Kfz-Gutachter nach zwei Kriterien beantworten. Die Antworten richten sich zum einen nach der Schadenhöhe und zum anderen nach der Präzision der Schadendokumentation. Wir haben Ihnen einen kurzen Ratgeber zur Frage: Kostenvoranschlag oder KFZ Gutachten zusammengestellt und erläutern auch die Unterschiede.
Der Kostenvoranschlag: der kleine Bruder des KFZ Gutachtens
Günstiger, schneller, aber nicht prozesstauglich
Sie kennen sicher einen Kostenvoranschlag. Man kann ihn für die Autoreparatur, die Malerarbeiten und viele andere Dienstleistungen erstellen lassen. Er gibt im Vorfeld Auskunft über die voraussichtlichen Kosten. Und genauso verhält es sich auch bei einem Kostenvoranschlag nach einem Unfall. Sie suchen die Werkstatt Ihres Vertrauens auf und lassen einen Kostenvoranschlag bezüglich der zu erwartenden Reparaturkosten erstellen.
Bagatellschaden
Sie müssen einen Kostenvoranschlag bei einem Bagatellschaden erstellen lassen. Der Bagatellschaden beziffert die maximale Schadenhöhe von ca. 1.000 Euro. In diesem Fall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung kein KFZ Gutachten. Möchten Sie auch im Fall eines Bagatellschadens ein KFZ Gutachten erstellen lassen, müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Verbindlicher und unverbindlicher Kostenvoranschlag
Zu unterscheiden ist zwischen einem verbindlichen und unverbindlichen Kostenvoranschlag. Der verbindliche Kostenvoranschlag beziffert die Reparaturkosten genau. Das bedeutet, hier liegt das Risiko bei der Werkstatt. Liegen die Reparaturkosten später doch höher, dürfen diese nicht in Rechnung gestellt werden. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag dürfen maximal 20 % überschritten werden. Die genannten 20 % sind aber nur ein Richtwert, denn letztlich hängt die Abweichung mit der Schadenhöhe zusammen. Je höher der Schaden, desto höher darf auch die Abweichung sein.
Das KFZ Gutachten: prozesstaugliches Unfallgutachten
Expertise vom Kfz-Sachverständigen
Das prozesstaugliche KFZ Gutachten wird von einem Kfz-Sachverständigen erstellt und ist wesentlich umfangreicher als der Kostenvoranschlag der Werkstatt. Während der Kostenvoranschlag nur die Reparaturkosten des Schadens beinhaltet, stellt das KFZ Gutachten folgende Inhalte dar:
- Bildliche und schriftliche Dokumentation des Schadens / der Schäden
- Aufführung von Sonderausstattung, Umbauten und Serienausstattung
- Ermittlung der Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung
- Voraussichtliche Reparaturkosten und Reparaturdauer
- Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit
- Ermittlung des Restwertes
Vorteile und Kostenübernahme des KFZ Gutachtens
Sie genießen mit einem KFZ Gutachten zahlreiche Vorteile, die Ihnen bei einem Kostenvoranschlag verwehrt bleiben. Da wäre zunächst die Rechtssicherheit, denn das KFZ Gutachten ist prozesstauglich. Kommt es zu Uneinigkeiten bei der Schadenregulierung, können Sie das Unfallgutachten vor Gericht als Beweismittel einreichen. Die Kostenübernahme ist gesetzlich geregelt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für das KFZ Gutachten übernehmen, wenn Sie keine Mitschuld am Unfallgeschehen tragen. Das gilt auch, wenn die Versicherung selbst ein Gutachten erstellen lässt. Das KFZ Gutachten macht alle Ansprüche geltend, die Ihnen im Falle eines Verkehrsunfalls zustehen.
Alternative zum Kostenvoranschlag: das Kurzgutachten
Die goldene Mitte für Ihr Recht
Das Kurzgutachten ist die goldene Mitte zwischen Kostenvoranschlag und KFZ Gutachten. Es ist deutlich preiswerter als ein Unfallgutachten, beziffert Ihren Schaden aber recht genau und geht damit deutlich über die Leistungen eines Kostenvoranschlages hinaus. Wir empfehlen im Fall eines Bagatellschadens ein Kurzgutachten und damit eine Begutachtung durch unseren Kfz-Sachverständigen, denn nicht immer ist ganz klar, ob es sich wirklich um einen Bagatellschaden oder doch einen größeren Schaden handelt.
Fazit: Kostenvoranschlag oder KFZ Gutachten
Kfz-Gutachter rät: Gehen Sie auf Nummer sicher
Der Kfz-Gutachter rät: gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie im Schadenfall oberhalb eines Bagatellschadens ein KFZ Gutachten erstellen. Das Unfallgutachten vom Kfz-Sachverständigen gibt es Ihnen in jeder Hinsicht Sicherheit. Mit einem KFZ Gutachten können Sie alle Rechte geltend machen, die Ihnen als Unfallgeschädigter zustehen, notfalls auch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht für Gericht. Das KFU Gutachten verursacht keine Kosten, denn diese hat die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen. Das KFZ Gutachten berücksichtigt immer die aktuelle Rechtsprechung.
Unfallschaden in Berlin
Schadenregulierung durch den KFZ Gutachter in Berlin