KFZ Unfallgutachten Kosten

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KFZ Unfallgutachten Kosten

Lohnt es sich ein KFZ Unfallgutachten zu beauftragen?

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Wie hoch sind die KFZ Unfallgutachten Kosten? Das werde ich als KFZ Gutachter für Berlin und Brandenburg immer wieder gefragt. Steht die KFZ Unfallgutachten Kosten im Verhältnis zur Schadenhöhe? Ein eindeutiges Ja als Antwort, denn tragen Sie keine Mitschuld am Unfallhergang ist das KFZ Unfallgutachten kostenlos für Sie. Die KFZ Unfallgutachten Kosten werden zu 100 % von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Es gibt aber auch Ausnahmen und / oder Gründe warum Sie die KFZ Unfallgutachten Kosten selbst übernehmen sollten. Wie hoch die Kosten dann ausfallen und weitere interessante Informationen habe ich nachfolgend für Sie zusammengefasst.

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KFZ Unfallgutachten Kosten für Sie zu 100 % kostenlos

Keine Mitschuld am Unfallhergang = keine Kosten für Sie!

Ich habe es eingangs schon angesprochen. Tragen Sie keine Mitschuld oder Schuld am Unfallhergang werden die KFZ Unfallgutachten Kosten zu 100 % von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Die Garantie der Kostenübernahme gilt auch, wenn die Versicherung selbst ein Gutachten beauftragt, was Sie in fast allen Fällen auch tut. Das Recht auf ein eigenes und neutrales Unfallgutachten steht Ihnen gesetzlich zu und kann Ihnen von keiner Versicherung abgesprochen werden, auch wenn diese es gerne versuchen.

KFZ Unfallgutachten Kosten Berechnung

Je höher der Schaden, desto höher die KFZ Unfallgutachten Kosten

Grundsätzlich lässt sich sagen, je höher der Schaden, desto geringer bemisst sich der prozentuale Anteil in Abhängigkeit vom Schadenumfang. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen.

Der Schadenwert liegt bei 2.500 Euro. In diesem Fall würden sich die KFZ Unfallgutachten Kosten auf ca. 350 Euro belaufen. Würde der Schadenwert bei 12.000 Euro liegen, belaufen sich die Kosten für das Gutachten auf ca. 700-800 Euro.

Die KFZ Unfallgutachten Kosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Neben dem Grundhonorar, das sich anhand des Schadenumfanges bemisst, werden auch Kosten für Telefonate, Porto und Fahrten in Rechnung gestellt. Beauftragen Sie ein Unfallgutachten auf eigene Rechnung, zum Beispiel, weil Sie denken, dass der andere Unfallbeteiligte eine Mitschuld trägt, diese aber nicht sieht, informiere sich Sie selbstverständlich im Vorfeld über die KFZ Unfallgutachten Kosten.

Die Ausnahme des Bagatellschadens

Wann sich ein Unfallgutachten bei einem Bagatellschaden lohnt

Eine Ausnahme in der Kostenübernahme bildet der Bagatellschaden. Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn die Schadenhöhe maximal 750 Euro beträgt. In manchen Bundesländern liegt die maximale Schadenhöhe bei 1.000 Euro. Im Falle eines Bagatellschadens übernimmt die gegnerische Versicherung die KFZ Unfallgutachten Kosten nicht.

Bestreitet der Unfallverursacher den Unfallhergang und will diesen nicht über seine Versicherung regulieren, kann Ihnen ein Unfallgutachten auch bei einem Bagatellschaden helfen Ihre Rechte durchzusetzen. Alternativ kann auch ein Kurzgutachten erstellt werden. Ein Kurzgutachten und ein Unfallgutachten sind in den Kosten dementsprechend günstiger als ein Unfallgutachten für einen hohen Schaden.

Und die Ausnahme des Voll- oder Teilkasko Schadens

Unfallgutachten nur nach Absprache beauftragen

Vorsicht bei einem Vollkaskoschaden oder Teilkaskoschaden. In beiden Schadensfällen zahlen die Versicherungen kein KFZ Unfallgutachten oder nur nach Absprache. Verweigert die Versicherung die Übernahme der KFZ Unfallgutachten Kosten bei einem Teil- oder Vollkaskoschaden, was deren Recht ist, müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Wissenswert

Laut Bundesgerichtshof (BGH) sind der Gutachter bzw. dessen Kosten im Umfang der Haftungsquote zu übernehmen. Trägt eine Partei die volle Schuld, so hat diese auch die gesamten Kosten des Gutachtens zu tragen. Liegt eine Teilschuld vor, wird die Rechnung entsprechend der Quote beglichen.

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Unfallgutachten

Unsere Rechnung wird von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt und / oder Sie keine Mitschuld tragen.

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