Wann sollte ein KFZ Unfallgutachten Berlin erstellt werden?
Als Unfallgeschädigter sind Sie mit einem Unfallgutachten gut beraten
Eines vorweg: Sie können ein KFZ Unfallgutachten erstellen lassen, Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Aus unserer Erfahrung als langjähriges Sachverständigenbüro in Berlin können wir Ihnen als Unfallgeschädigter aber nur raten ein Unfallgutachten erstellen zu lassen. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, auch wenn diese ebenfalls ein Gutachten beauftragen. Dass, deren Gutachten in den allermeisten Fällen zugunsten der Versicherung ausfällt, kann man sich denken. Eine Ausnahme bilden nur Bagatellschäden und Unfälle, an denen Sie eine Mitschuld tragen. Für Bagatellschäden empfehlen wir einen Kostenvoranschlag zur Kostenerstattung und wenn Sie den Unfall mitverursacht haben, müssen Sie die Gutachterkosten selbst tragen. Als Unfallgeschädigter sind Sie mit einem Unfallgutachten immer gut beraten, denn nur so können Sie die Ihnen entstandenen Kosten notfalls auch vor Gericht durchsetzen. Vielleicht haben Sie auch schon die Erfahrung gemacht, dass die meisten Versicherer nicht besonders zahlungswillig sind und auch der Unfallverursacher hat ein Interesse den Schaden möglichst kleinzuhalten.
Welche Informationen enthält ein KFZ Unfallgutachten?
Der „Steckbrief“ Ihres Unfallschadens
Das KFZ Unfallgutachten Berlin ist mit einem „Steckbrief“ Ihres Unfallschadens vergleichbar. In einem KFZ Unfallgutachten werden die technischen Daten des Fahrzeuges festgehalten, die besonderen Ausstattungsmerkmale und die detaillierte Beschreibung des Unfallschadens. Die schriftliche Beschreibung wird mit Fotos der Schäden vervollständigt. Anhand dieser Daten kalkuliert der Kfz-Sachverständige dann die Reparaturkosten und den Zeitaufwand der Reparaturen. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wird auch dieser beurteilt und dokumentiert. Außerdem erfolgt die Feststellung der Wertminderung und des Restwertes. Auch der aktuelle Wiederbeschaffungswert wird im Unfallgutachten aufgeführt. Benötigen Sie einen Mietwagen, meist um die Arbeitsstelle zu erreichen, wird die Ausfallzeit geschätzt und Sie haben ein Recht auf die Kostenübernahme des Mietwagens.
Unfallgutachten oder Kurzgutachten?
Lohnt es sich an dieser Stelle zu sparen?
Wir werden häufig gefragt, ob denn ein Kurzgutachten nicht ausreiche. Diese Frage können wir mit einem klaren Nein beantworten. Eine Ausnahme bildet nur der Bagatellschaden. Bei einem Schadenwert unter 750,- Euro spricht man von einem Bagatellschaden. In diesem Fall reicht ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag. Die Kosten für ein Unfallgutachten übernimmt die Versicherung in diesem Fall nicht. Ein Kurzgutachten kann ein KFZ Unfallgutachten nicht ersetzen. Zudem wird es vor Gericht im Streitfall nicht anerkannt. Da die Kosten ohnehin von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, sollten Sie nicht für diese sparen und ein KFZ Unfallgutachten Berlin erstellen lassen. Und lassen Sie sich nicht einschüchtern. Ganz egal was Ihnen die Versicherung des Unfallverursachers erzählt, Sie haben das Recht selbst einen Kfz-Gutachter auszuwählen und zu beauftragen.
Wie lange dauert die Erstellung eines KFZ Unfallgutachtens?
In der Regel benötigen wir 24h nach der Aufnahme aller relevanten Informationen. Bei größeren, umfangreichen Schäden kann die Gutachtenerstellung auch 48h dauern. Selbstverständlich informieren wir Sie, sodass Sie jederzeit über den Stand der Dinge Bescheid wissen.