Die Top 10 Tricks der Versicherer bei Unfallschäden

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Die Top 10 Tricks der Versicherer bei Unfallschäden

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Wenn Kfz-Haftpflichtversicherungen eines sehr gerne tun, dann ist es die Ansprüche der Unfallgeschädigten so weit wie möglich zu kürzen. Als ob ein Unfall nicht schon ärgerlich genug und mit Umständen verbunden wäre, wartet bei der Schadenregulierung häufig noch jede Menge Ärger auf den Unfallgeschädigten. Als langjährig erfahrener KFZ Gutachter für Berlin und Brandenburg kenne ich die Top 10 Tricks der Versicherer bei Unfallschäden und helfe Ihnen Ihre Rechte geltend zu machen.

Trick Nr. 1 – Sie brauchen keinen eigenen Gutachter!

Sie brauchen keinen eigenen Gutachter, wir haben bereits einen beauftragt. Das ist ganz häufig das Erste, das Sie als Unfallgeschädigter von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hören. Die Begründung ist einfach und naheliegend. Der von der Versicherung beauftragte KFZ Gutachter wird von dieser bezahlt und ist ihr dementsprechend verpflichtet. Der Gutachter wird also immer versuchen den Schaden möglichst kleinzurechnen. Ein von Ihnen beauftragter Gutachter hingegen bewertet den Schaden objektiv, in Ihrem Interesse und ist niemandem verpflichtet. Lassen Sie sich nicht darauf ein, denn Sie haben das Recht auf ein eigenes KFZ Gutachten, auch wenn die Versicherung selbst eines beauftragt.

Trick Nr. 2 – Wir wählen die Werkstatt für Sie!

Trick Nummer 2 aus den Top 10 Tricks der Versicherer bei Unfallschäden ist Trick Nummer 1 sehr ähnlich. Die Versicherung hätte gerne, dass Sie Ihr Fahrzeug in die von der Versicherung ausgewählte Werkstatt bringen. Großes Ziel ist es vor allem die Unfallgeschädigten weit weg von markengebundenen Werkstätten zu halten, die oftmals etwas teurer sind und mit originalen Ersatzteilen arbeiten. Auch auf diesen Tick sollten Sie sich nicht einlassen, denn Sie haben die freie Werkstattwahl.

Trick Nr. 3 – Sie brauchen keinen Rechtsanwalt, wir regeln das schon!

Ganz sicher wird die Versicherung des Unfallverursachers versuchen Ihnen klar zu machen, dass Sie keinen Rechtsanwalt benötigen. In einigen Fällen habe ich auch schon erlebt, dass man dem Geschädigten erklären wollte er müsse den Anwalt selbst bezahlen. Natürlich will die Versicherung nicht, dass Sie sich anwaltlichen Beistand holen, denn der Anwalt wird Sie genauestens über Ihre Rechte aufklären. Zudem muss die Versicherung die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen. Lassen Sie darauf ebenfalls nicht ein, denn Sie haben das Recht einen Anwalt zu beauftragen.

Trick Nr. 4 – Versicherer berechnen den Restwert zu hoch!

Etwas wird zu hoch berechnet und das auch noch seitens der Versicherung? Das mag im ersten Augenblick merkwürdig klingen, hat aber einen sehr einleuchtenden Grund. Setzt die Versicherung den Restwert zu hoch an, kann sie im Gegenzug ordentlich beim Schadenersatz sparen.

Ein Beispiel: Hatte Ihr Fahrzeug vor dem Unfall einen Wert von 30.000 Euro und nach dem Unfall nur noch einen Wert von 3.000 Euro, den sogenannten Restwert, muss die Versicherung 27.000 Euro an Sie als Unfallgeschädigten zahlen. Beziffert die Versicherung den Restwert aber nun auf 13.000 Euro, muss sie nur noch 17.000 Euro an Sie zahlen. Damit hätte die Versicherung 10.000 Euro gespart und Sie haben den Verlust. Lassen Sie den Restwert nach einem Unfall besser durch einen unabhängigen KFZ Gutachter bestimmen und holen Sie sich die Entschädigung, die Ihnen zusteht.

Trick Nr. 5 – Der „künstliche“ Totalschaden

Kennen Sie den „künstlichen Totalschaden“? Ich als KFZ Gutachter leider schon. Auch hier geht es wieder um eine sehr effektive Spaßmaßnahme für den Versicherer. Wird das Fahrzeug unrechtmäßig als Totalschaden bezeichnet, muss der Versicherer nur noch den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes bezahlen. Das wird häufig angewendet, wenn diese Summe geringer ausfällt als die Reparaturkosten. Sie haben ein Recht auf die Erstattung der Reparaturkosten, wenn es nicht um einen Totalschaden handelt und unter Umständen auch auf die 130 % Regel. Diese erkläre ich Ihnen ausführlich hier.

Trick Nr. 6 – Ihre Teilschuld senkt die Kosten der Versicherung

Tragen Sie keine Mitschuld am Unfallhergang, muss die Versicherung des Unfallverursachers für zahlreiche Leistungen aufkommen, die Ihnen gesetzlich zustehen. Sobald man Ihnen eine Teilschuld nachweisen kann, sinken die Leistungen und die Versicherung kann was? Natürlich mal wieder sparen, denn bei allen Top 10 Tricks der Versicherer bei Unfallschäden geht es nur darum Geld zu sparen. Man wird versuchen Ihnen eine Teilschuld zu geben und tatsächlich sind viele Unfallopfer so verunsichert, dass sie sich darauf einlassen. Holen Sie sich Ihr eigenes und kostenloses KFZ Gutachten und wehren Sie sich.

Trick Nr. 7 – Der Nachbesichtigung muss nicht zugestimmt werden

Haben Sie Ihr eigenes KFZ Gutachten erstellen lassen, bestehen viele Versicherer auf eine Nachbesichtigung und ein zweites Gutachten. Ohne, dass es einen konkreten Grund gibt, müssen Sie sich nicht auf die Nachbesichtigung einlassen. Die Versicherung muss diese schlüssig belegen. Kann sie dies nicht, können Sie dies ablehnen, ohne dass sich die Ablehnung später nachteilig auf Ihre Schadenersatzansprüche auswirkt.

Trick Nr. 8 – Wir kümmern uns um den Ersatzwagen

Haben Sie Anspruch auf einen Ersatzwagen, wenn sich Ihr Fahrzeug in der Reparatur befindet, muss die Versicherung für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen. Fahren Sie zum Beispiel einen Mercedes, müssen Sie sich nicht mit einem Opel Corsa zufriedengeben. Kümmert sich die Versicherung um den Mietwagen, wird sie häufig versuchen genau diesen Trick anzuwenden, um mal wieder Geld zu sparen. Sie haben Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen, geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden.

Trick Nr. 9 – Ihr Restwertangebot war zu schlecht!

Erleidet Ihr Fahrzeug einen Totalschaden, müssen Sie das fahruntüchtige Fahrzeug verkaufen und versuchen dafür noch einen möglichst guten Preis zu erzielen. Die Versicherung wird versuchen Ihnen mitzuteilen, dass der Preis zu schlecht gewesen sei und sie selbst einen deutlich besseren Preis hätten erzielen können. Man wird Ihnen dann die Differenz der Restwertangebote von der Ersatzleistung abziehen. Dem können Sie vorbeugen in dem Sie den Restwert im KFZ Gutachten berechnen lassen. Sobald dieses Gutachten vorliegt, kann die Versicherung Ihnen die Leistung nicht kürzen.

Trick Nr. 10 – Die Markenwerkstatt ist viel zu teuer!

Markengebundene Werkstätten sind fast immer teuer. Meist sind sie das, weil originale Ersatzteile verbaut werden und spezielle Werkzeuge vorhanden sind. Viele Versicherungen werden versuchen eine eigene Kooperationswerkstatt durchzusetzen. Werkstätten, die mit Versicherungen zusammenarbeiten, sind für die Versicherung in der Regel immer günstiger. Aber Sie haben das Recht selbst eine Werkstatt auszusuchen und die Versicherung hat nur in ganz bestimmten Fällen das Recht dies abzulehnen. Lassen Sie sich von mir beraten und ich informiere Sie über alle Rechte, die Ihnen als Unfallopfer zustehen. Die Top 10 Tricks der Versicherer bei Unfallschäden sind eben nur Tricks, die bei Unkenntnis Erfolg erzielen.

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