Ihre Rechte als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall

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Ihre Rechte als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall

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Unfallgeschädigte kennen ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall häufig nicht und werden zudem oftmals nicht ausreichend von der gegnerischen Versicherung informiert. Das hat Methode, denn alle Leistungen, die der Geschädigte nicht kennt, kann er nicht geltend machen. Als Kfz-Sachverständiger informiere ich Sie über Ihre Rechte als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall. Wünschen Sie eine persönliche Beratung, rufen Sie unsere KFZ Gutachter Hotline an und vereinbaren Sie einen Termin. Ich stehe Ihnen für alle Frage rund um Ihre Rechte als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall zur Seite und helfe Ihnen diese durchzusetzen.

Gut zu wissen: Die Ansprüche, die ich Ihnen nachfolgend zusammengestellt habe, sind unter Berücksichtigung des Umstandes beschrieben, dass Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen.

Ihre Ansprüche bezogen auf das Fahrzeug

Reparaturkosten, Wertminderung und Co

Den größten Anteil der Rechtsansprüche, die Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall haben, machen die Reparaturkosten für das verunfallte Fahrzeug aus. Weiterhin haben Sie ein Recht auf die Erstattung der Wertminderung, da das Fahrzeug auch nach einer erfolgreichen Reparatur nicht mehr den gleichen Wert hat wie vor dem Unfall. Sie haben das Recht auf die Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum in dem sich das Fahrzeug in der Reparatur befindet. Alternativ können Sie auch die Kosten für einen Mietwagen geltend machen. Die Abschleppkosten, die Kosten für die An- und Abmeldung des Autos und die Kosten für einen Fachanwalt des Verkehrsrechts müssen ebenfalls übernommen werden.

Ihre Ansprüche bezogen auf Verletzungen

Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Co

Wurden Sie beim Unfall verletzt haben Sie zunächst Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten. Hinzu kommen die Ansprüche auf die Erstattung des Verdienstausfalles, Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe und Fahrtkosten. Bei unfallbedingten schweren körperlichen Schäden kann unter Umständen ein Schmerzensgeld in Frage kommen sowie eine lebenslange Rente. Ich empfehle Ihnen insbesondere für diesen Bereich der Versicherungsleistungen einen Fachanwalt hinzuzuziehen, denn es kommt immer wieder zu langen Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Ansprüche.

Weitere Rechte als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall

KFZ Gutachter, Wahl der Werkstatt und Co

Kommen wir zu den weiteren Rechten, die Ihnen als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall zustehen. Sofort nach dem Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen KFZ Gutachter, der Ihr KFZ Gutachten erstellt. Dieses Recht gilt auch, wenn die gegnerische Versicherung ein KFZ Gutachten erstellen lässt. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für das KFZ Gutachten übernehmen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe maximal 750 – 1.000 Euro) handelt.

Sie haben das Recht eine eigene Werkstatt auszuwählen. Ein Punkt, der von gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherungen gerne bestritten wird. Sie können wählen, ob Sie sich für die Reparaturkostenerstattung entscheiden oder die fiktive Abrechnung wählen. Für die fiktive Abrechnung muss das KFZ Gutachten vorliegen, die tatsächliche Höhe der Reparaturkosten spielt keine Rolle.

Kostenübernahme für Gegenstände im Auto, auch diese müssen erstattet werden, zum Beispiel, wenn der Kindersitz beschädigt wurde, der Laptop in der Arbeitstasche oder Gepäck, wenn der Unfall auf dem Weg in den Urlaub passiert ist.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Schadenregulierung stehen, müssen ebenfalls von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Das sind unter anderem Portokosten, Kosten für Kopien oder Telefonkosten.

Lassen Sie sich zu Ihren Rechten als Geschädigter eines Unfalls persönlich beraten

Versicherungen versuchen immer wieder die Leistungen zu kürzen und Unfallgeschädigten ihre Rechte abzusprechen. Es wird viel versucht die eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten. Lassen Sie sich von mir als KFZ Gutachter beraten. Ich helfe Ihnen Ihre Rechte in vollem Umfang geltend zu machen und kenne alle Tricks der Versicherungen. Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

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Unsere Rechnung wird von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt und / oder Sie keine Mitschuld tragen.

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