Kfz-Haftpflichtversicherung

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Kfz-Haftpflichtversicherung

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, ohne die kein motorisiertes Fahrzeug auf unseren Straßen gefahren werden darf. Welche Leistungen die Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet und wie die Versicherungsprämie berechnet wird, hat Ihnen unser Kfz-Sachverständiger in einem kurzen Ratgeber verständlich zusammengestellt. Wünschen Sie eine Beratung nach einem Schadenfall, weil die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden nicht in voller Höhe begleichen will, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Wichtig zu wissen: Da die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, gilt der sogenannte Kontrahierungszwang. Die von Ihnen angefragte Versicherung muss Sie grundsätzlich annehmen und darf den Versicherungsschutz nur unter ganz bestimmten Bedingungen verweigern.

Das Wichtigste zur Kfz-Haftpflichtversicherung in Kürze

Was kann und was soll sie, die Pflichtversicherung?

  • Sie müssen den Nachweis der Haftpflichtversicherung erbringen, wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten.
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert alle Schäden, die Sie anderen Menschen und deren Fahrzeugen zuführen.
  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen sind relativ niedrig angesetzt. Wir empfehlen Ihnen eine höhere Deckungssumme.
  • Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Dafür müssen Sie eine Teilkasko oder Vollkasko abschließen.

Was müssen Sie zur Kfz-Haftpflichtversicherung wissen?

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gesetzlich vorgeschrieben. Richtig muss es heißen, die Mindestdeckungssummen, denn es steht Ihnen frei höhere Summen zu vereinbaren, was wir unseren Kunden auch empfehlen.

  • Personenschäden = 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden = 1,12 Millionen Euro
  • Vermögensschäden = 50.000 Euro

Diese Versicherungssummen sind niedrig angesetzt. Überlegt man sich einmal, dass bei einem Verkehrsunfall drei oder vier Personen verletzt werden, kann die Höchstgrenze schnell nicht ausreichen. Unser Kfz-Sachverständiger rät Ihnen die Deckungssumme auf pauschal 100 Millionen zu vereinbaren, sodass jeder geschädigten Person maximal 15 Millionen Euro Entschädigung zustehen. Eine gute Versicherungsgesellschaft müsste Sie dementsprechend ebenfalls beraten und Ihnen von den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen abraten.

Zahlt die Haftpflichtversicherung auch für Schäden, die im Ausland verursacht werden?

Fahren Sie regelmäßig mit dem Auto oder dem Wohnmobil in den Urlaub, erkundigen Sie sich auf jeden Fall wo Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung gilt und vereinbaren Sie, wenn notwendig, einen Zusatzschutz. Haben Sie die Mallorca-Police vereinbart, ist neben dem eigenen Auto auch der Mietwagen im Urlaub versichert.

Unser Tipp: Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung zählen zu den Sonderausgaben und können von der Steuer abgesetzt werden. Bei der jährlichen Steuererklärung nicht vergessen!

Welche Schäden reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Sie haben einen Unfall verschuldet

Schadenersatzpflichtig ist im Allgemeinen immer der Unfallverursacher. Haben Sie den Unfall alleinig und ohne Mitwirkung eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht, kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf. Trägt der beteiligte Verkehrsteilnehmer eine Mitschuld, muss sich dessen Haftpflichtversicherung an der Schadenregulierung beteiligen. Die Versicherung bezahlt unter anderem die Abschleppkosten, die Reparatur, den Mietwagen oder die Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden. Auch den Rechtsanwalt des Unfallgegners zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Ebenso hat die Versicherung die Kosten für einen KFZ Gutachter zu übernehmen, wenn der Unfallgegner selbst ein Unfallgutachten erstellen lassen möchte. Außerdem werden Schäden beglichen, die an Gebäuden entstanden sind sowie Personenschäden, unter anderem die Arztkosten, das Schmerzensgeld, den Verdienstausfall und wenn es erforderlich ist, auch eine lebenslange Rente.

Welche Schäden bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?

Achtung, genau in den Vertrag schauen!

Einige Verträge schließen bestimmte Schadensfälle von der Schadenregulierung aus. Dazu gehören Unfälle, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen werden oder auch das Fahren ohne Führerschein. In diesen Fällen zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zwar, holt sich das Geld aber von Ihnen mit dem ihnen zustehenden Regressanspruch wieder zurück. Das Gesetz sieht aber vor, dass der Regressanspruch pro Verstoß auf 5.000 Euro maximal begrenzt ist. Gleichzeitig bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung aber auch einen Schutz gegen unberechtigte Ansprüche und verteidigt Sie, wenn gegen Sie Ansprüche geltend gemacht werden, die nicht rechtmäßig sind.

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Wir sind in Berlin und allen weiteren Berliner Bezirken schnell bei Ihnen am Unfallort, zuhause und genau dort, wo Sie es wünschen.

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Auch abends und am Wochenende für Sie erreichbar!

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Bei uns erreichen Sie Ihren persönlichen Sachbearbeiter und keine Hotline! Für eine unkomplizierte Schadenregulierung.

Unfallgutachten

Unsere Rechnung wird von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers übernommen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt und / oder Sie keine Mitschuld tragen.

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