130 % Regel

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Die 130 % Regel einfach erklärt

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Meist sieht man ihn nicht kommen. Den Unfall, den Sie als Autofahrer*in jeden Tag vermeiden möchten. Noch ärgerlicher ist es, wenn Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen. Rufen Sie nach einem Unfall sofort unseren KFZ Gutachter Falkensee an und lassen Sie sich Ihr eigenes und unabhängiges Schadengutachten erstellen. Wir hoffen, dass Sie selbst keinen Schaden erlitten haben. Für Ihr verbeultes und beschädigtes Fahrzeug sorgt unser KFZ Gutachter Falkensee, der ausschließlich für Ihr Recht arbeitet und Ihre Interessen vertritt.

Ist der Unfall nicht glimpflich ausgegangen, kommt es häufig zu einem Totalschaden. Zu unterscheiden ist zwischen einem technischen und einem wirtschaftlichen Totalschaden. Zur Erklärung der 130 % Regel ist der wirtschaftliche Totalschaden von Bedeutung, denn dieser besagt, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Unfallautos übersteigen. Nun hat aber das Fahrzeug für so machen Besitzer nicht nur einen monetären Wert, sondern einen ideellen. Was also tun, wenn die Versicherung die Reparatur aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit verneint? Unser Kfz-Sachverständiger hat einen leicht verständlichen Ratgeber zum Thema 130 % Regelung verfasst.

Was tun, wenn die Versicherung die Reparatur ablehnt?

Wenn ein Auto mehr als den monetären Wert hat

Vereint die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Reparatur Ihres Wagens, hält sie diese für unwirtschaftlich. Rein rechnerisch mag das zutreffen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen und die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges sinnvoller erscheint. Nun geht es aber nicht für jeden Autofahrer um die Wirtschaftlichkeit, sondern so manchem auch um den ideellen Wert des Fahrzeuges. Ideelle Werte werden bei der Schadenregulierung leider nicht berücksichtigt. Gibt es trotzdem eine Lösung? Ja, die 130 % Regelung, denn diese berücksichtigt als Sonderregelung das Integritätsinteresse des Geschädigten bei einem unverschuldeten Unfall. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unfallgeschädigte die Reparaturkosten erstattet bekommen, auch wenn diese 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Voraussetzungen für die 130 % Regel

Das müssen Sie für die Beanspruchung der 130 % Regel erfüllen

Die Reparaturkosten dürfen maximal 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen. Sie müssen das Integritätsinteresse nachweisen in dem Sie das Fahrzeug nach dem Unfall für mindestens sechs weitere Monate nutzen und versichern. Sie müssen das Auto gemäß den Vorgaben des Kfz-Gutachtens reparieren lassen. Eine Teilreparatur ist ebenso wenig möglich wie eine Reparatur mit Gebrauchtteilen. Als Nachweis bei der Versicherung haben Sie die Rechnung über die Reparaturkosten zur Schadenregulierung bei der Versicherung einzureichen. Die 130 % Regel kann nur bei Haftpflichtschäden in Anspruch genommen werden. Kaskoschäden sind von der Regelung ausgenommen.

Die 130 % Regel in Kürze:

  1. Reparaturkosten dürfen maximal 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen.
  2. Das Fahrzeug muss für mindestens sechs Monate nach dem Unfall genutzt und versichert werden.
  3. Das Fahrzeug muss gemäß des Kfz-Gutachtens repariert werden.
  4. Eine Teilreparatur ist ebenso nicht zulässig wie eine Reparatur mit Gebrauchtteilen.
  5. Die Rechnung muss bei der Versicherung eingereicht werden.
  6. Die 130 % Regel kommt nur bei Haftpflichtschäden zur Anwendung. Kaskoschäden sind ausgenommen.

Beispiel für die 130 % Regel

Klingt komplizierter als es ist

Das alles klingt sehr theoretisch und vielleicht auch ein bisschen kompliziert. Das ist es aber gar nicht, sondern recht einfach zu berechnen.

Nehmen Sie an der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges liegt bei 5.000 Euro und der Restwert bei 2.000 Euro. Wird die 130 % Regel angewendet, dürfen die Reparaturkosten maximal 6.500 Euro betragen. Man rechnet dazu einfach 5.000 x 1,3.

Kann diese Summe nicht eingehalten werden, spricht man von einem endgültigen wirtschaftlichen Totalschaden. Daraus ergibt sich eine weitere interessante Tatsache aus der Sie erkennen werden warum so viele Haftpflichtversicherungen die 130 % Regel gerne ablehnen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden darf nur noch auf Totalschadenbasis abgerechnet werden. Die Versicherung muss die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert auszahlen. Das wären in unserem Beispiel 3.000 Euro. Also deutlich günstiger als die 6.500 Euro aus der 130 % Regel.

Warum ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger sinnvoll ist

Aus den kleinen Tricks der Versicherungen

Beauftragt die Versicherung nun einen eigenen Gutachter, könnte dieser leicht geneigt sein die Reparaturkosten ein wenig zu erhöhen, sodass die 130 % Regel gar nicht angewendet werden kann. Das bedeutet für die Versicherung eine nicht unerhebliche Ersparnis und für Sie einen großen Nachteil. Beauftragen Sie Ihren eigenen und unabhängigen Kfz-Gutachter, der Ihr Gutachten ausschließlich in Ihrem Interesse berechnet und keiner Versicherung verpflichtet ist.

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